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Auswertung der Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes in der deutschen Anwaltschaft
Das Bundesministerium der Justiz hat die in der Anwaltschaft im Zeitraum vom 19. Oktober bis 26. November 2023 durchgeführte Umfrage zu möglichen Lockerungen des Fremdbesitzverbotes ausgewertet. Mit der Umfrage wurde der Bedarf und die Einstellung in der Anwaltschaft zu einer Änderung des Fremdbesitzverbotes abgefragt. Im Rahmen der Umfrage hatten alle Anwältinnen und Anwälte die Möglichkeit, sich zu dem Thema zu äußern und Ideen einzubringen. An der Umfrage haben insgesamt 7.598 Personen aus allen Bundesländern teilgenommen
Stand:
17. Mai 2024