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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen

Die beiden Rechtsakte sollen sich gegenseitig ergänzen und zusammen einen effektiven, europaweiten Schutz der Opfer von Gewalt gewährleisten. Zu diesem Zweck sehen die Richtlinie 2011/99/EU und die Verordnung (EU) Nr. 606/2013 Systeme vor, wonach sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen der Mitgliedstaaten auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt und die den Opfern gewährten Schutzmaßnahmen auf einen anderen Mitgliedstaat ausgedehnt werden können.