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Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Bei einzelnen Punkten besteht noch Klarstellungsbedarf gesetzessystematischer Art, um auch bereits im Wortlaut des UWG selbst eine vollständige Rechtsangleichung zu erzielen.