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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften

Die EUStA soll voraussichtlich Ende 2020 ihre operative Arbeit als neue europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg aufnehmen. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union nach der Richtlinie 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 29; L 350 vom 29.12.2017, S. 50) in ihrer Umsetzung in nationales Recht.

Daneben soll mit dem Artikelgesetz die Richtlinie (EU) 2019/884 (ECRIS-TCN-Richtlinie) durch eine Ergänzung des Bundeszentralregistergesetzes umgesetzt werden. Zudem soll der Schutz von Privat- und Dienstgeheimnissen im Strafgesetzbuch in Bezug auf Europäische Amtsträger erweitert werden.