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Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts
Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter sind daher auf gute und aussagekräftige Mietspiegel angewiesen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat dazu gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Reform des Mietspiegelrechts erarbeitet (Referentenentwürfe für ein Mietspiegelreformgesetz und für eine Mietspiegelverordnung). Ziel ist es, die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen.
Die Länder, Verbände und interessierten Kreise haben Gelegenheit, zu den Referentenentwürfen bis zum 30. Oktober 2020 Stellung zu nehmen.