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Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.
Mit dem Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (Artikel 1) wird die Ahndung entsprechender Verbandstaten auf eine neue Grundlage gestellt. Es gilt für Verbände, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, gibt den Verfolgungsbehörden und Gerichten ein ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand und schafft erstmals verbandsspezifische Zumessungskriterien sowie ein Verbandssanktionenregister. Das bisher im Ordnungswidrigkeitenrecht nur rudimentär geregelte Verbandsverfahren wird neu geordnet. Verbandsspezifische Einstellungsvorschriften gewährleisten die in der Praxis erforderliche Verfolgungsflexibilität und erlauben insbesondere die Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen. Auch die Mitwirkung des Verbandes am Verfahren durch Durchführung interner Untersuchungen wird geregelt und mit Sanktionsmilderungen verbunden.
Die Neuregelung kommt der ganz großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland zugute, die sich rechtstreu und lauter verhält. Soweit einzelne Unternehmen dies nicht tun, verschaffen sie sich Vorteile auf Kosten der rechtstreuen Unternehmen sowie deren Inhaber- und Arbeitnehmerschaft. Sie schädigen den Ruf der Wirtschaft insgesamt und schwächen bei Ausbleiben einer angemessenen Reaktion zugleich das Vertrauen in den Rechtsstaat. Dem soll mit der Neuregelung entgegengewirkt werden.