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Verordnung zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Verordnungen des gewerblichen Rechtsschutzes

Des Weiteren werden zur künftigen Vereinfachung von Gebührenzahlungen in der Patentkostenzahlungsverordnung rechtliche Grundlagen verankert, die es dem DPMA ermöglichen, für Gebührenzahlungen in Marken- und Designverfahren elektronisch übermittelte Zahlungsweisen – wie beispielsweise die Zahlung per Kreditkarte – zu etablieren. Schließlich wird durch eine Änderung der DPMA-Verwaltungskostenverordnung gewährleistet, dass blinde oder sehbehinderte und hör- oder sprachbehinderte Personen entlastet werden, indem anfallende Auslagen vom DPMA nicht erhoben werden.