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Gesetz zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz – StrERG)
Dies greift der Entwurf auf. Ziele des Entwurfs sind die materielle Besserstellung und Unterstützung von Personen, die für eine auf Grund gerichtlicher Entscheidung erfolgte und letztlich zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung zu entschädigen sind, sowie die Stärkung der Rehabilitierung zu Unrecht Verurteilter. Dadurch soll die Versöhnung der Betroffenen mit dem Recht gefördert werden. Im Interesse aller (potentiell) Entschädigungsberechtigten sollen darüber hinaus das Entschädigungsverfahren und das sich gegebenenfalls anschließende Rechtsbehelfsverfahren vereinfacht werden. Die mit dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen leisten damit auch einen Beitrag zur Verwirklichung von Nachhaltigkeitsziel 16 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.