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Verordnung zur Änderung der Unternehmensregisterverordnung
Mit der Änderungsverordnung soll die das Unternehmensregister führende Stelle die Befugnis erhalten, eine Schnittstelle zur Steuerberaterplattform einzurichten. Sobald eine solche Schnittstelle eingerichtet ist, können Steuerberaterinnen und Steuerberater, die bereits auf der Steuerberaterplattform identifiziert sind, Unterlagen an das Unternehmensregister übermitteln, ohne sich erneut identifizieren zu müssen. Zudem soll klargestellt werden, nach welchem Zeitraum die im Rahmen der Identifizierung erhobenen Daten zu löschen sind.