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Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespatentgericht
In der Folge gelten in den Verfahren nach dem Patent-, dem Gebrauchsmuster-, dem Marken-, dem Halbleiterschutz- und dem Designgesetz beim Bundesgerichtshof und beim Bundespatentgericht künftig die allgemeinen Standards für die Einreichung elektronischer Dokumente nach den Vorgaben der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV). In Revisionsstrafsachen gelten für die Einreichung elektronischer Dokumente durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Vorgaben der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung (DokErstÜbV).
Durch die Aufhebung der BGH/BPatGERVV werden die Rahmenbedingungen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten weiter vereinheitlicht. Dadurch wird die Rechtsanwendung vereinfacht und die Rechtsklarheit gestärkt.