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Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht
Damit wird ein sicherer, rechtswirksamer Austausch elektronischer Dokumente zwischen Bürgern, Behörden und Gerichten ermöglicht.
Nach der Einbindung des Bundesverfassungsgerichts in den elektronischen Rechtsverkehr können in den verfassungsgerichtlichen Verfahren Dokumente rechtswirksam elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht sowie seitens des Bundesverfassungsgerichts Dokumente elektronisch zugestellt werden.
Zudem beabsichtigt das Bundesverfassungsgericht, den digitalen Wandel auch bei seiner Aktenführung zu vollziehen. Auch hierfür sollen bereits Vorkehrungen getroffen werden.