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Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Vorschlag der EU-KOM

Die Hauptursache für Zahlungsverzug sind Asymmetrien in der Verhandlungsmacht zwischen einem großen Kunden (Schuldner) und einem kleineren Lieferanten (Gläubiger). Dies führt häufig dazu, dass der Lieferant unfaire Zahlungsbedingungen akzeptieren muss. Für Schuldner ist die verspätete Zahlung eine attraktive Form der Finanzierung, die den Schuldner nichts kostet, für den Gläubiger aber mit Kosten verbunden ist. Hinzu kommt die Unzulänglichkeit des derzeitigen EU-Rechtsrahmens, der Richtlinie 2011/7/EU (im Folgenden „Zahlungsverzugsrichtlinie“), die weder ausreichende Präventiv- noch geeignete Abschreckungsmaßnahmen enthält und deren Durchsetzungs- und Rechtsbehelfsmechanismen unzureichend sind.

Mit der Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie werden diese Mängel mit dem Ziel behoben, die Zahlungsdisziplin aller betroffenen Akteure (öffentliche Stellen, Großunternehmen und KMU) zu verbessern und die Unternehmen vor den negativen Auswirkungen von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr zu schützen.
Die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie wurde in das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2023 unter dem Ziel „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ aufgenommen.