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Gesetz zur Reform des Abstammungsrechts
Umfangreiche Vorarbeiten zur Ermittlung des Reformbedarfs ergaben grundlegenden Modernisierungsbedarf in allen Rechtsbereichen des Familienrechts, denen jeweils durch weitreichende Gesamtreformen zu begegnen ist. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 9. April 2024 die bisherige Ausgestaltung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den mutmaßlich genetischen Vater des Kindes für verfassungswidrig erklärt. Nicht zuletzt ergibt sich Reformbedarf auch durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) für Menschen mit geändertem, keinem oder dem Geschlechtseintrag „divers“, die die Eltern eines Kindes sind oder werden wollen. Daher bedarf es einer grundlegenden Reform des Abstammungsrechts, die die traditionelle Elternschaft von Mutter und Vater bestehen lässt und gleichermaßen sachgerechte Eltern-Kind-Zuordnungen für weitere Familienformen ermöglicht.