Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen im September 2016 eingerichtete Arbeitsgruppe zum Thema „Vorfälligkeitsentschädigung“ hat ihre Arbeit beendet und einen Abschlussbericht (Stand 18. September 2018) erstellt. Die Arbeitsgruppe hat sich mit der Transparenz der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehensverträgen, den Berechnungsmethoden und der Frage, ob Regelungsbedarf besteht, befasst.
Der Bericht enthält neben einem Überblick über den derzeitigen Diskussionsstand zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen auch einzelne Empfehlungen der Arbeitsgruppe.