Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im Zeitraum von Juli bis September 2024 einen Praxischeck mit dem Ziel durchgeführt, bürokratische Hemmnisse im Bereich notariell beurkundungspflichtiger Vorgänge im GmbH- und Vereinsrecht zu ermitteln und Ansätze für Vereinfachungen und Verbesserungen in diesen Bereichen zu entwickeln. Im Rahmen des Praxischecks konnten verschiedene Ansätze für Verbesserungen identifiziert werden.