Die vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte interdisziplinäre Expertinnen- und Expertengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ hat Praxishinweise zum Verhältnis von Psychotherapie und Strafverfahren erarbeitet. Die vorliegenden Praxishinweise sind vornehmlich als Orientierung für Staatsanwaltschaft, Polizei und Justiz bestimmt. Insbesondere mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit ergeben sich selbstverständlich keine rechtlichen Verpflichtungen aus diesen Praxishinweisen. Darüber hinaus bieten die Praxishinweise auch allen anderen Berufsgruppen und Akteurinnen und Akteuren eine fundierte Informationsgrundlage im Umgang mit psychisch belasteten Zeuginnen und Zeugen, deren Aussagen im Strafverfahren als Beweismittel verwendet werden sollen.