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DokumenttypDocTypeRede | Datum15. März 2023Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen
Rede von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, anlässlich der Ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer!
Wenn Unternehmen in Deutschland erfolgreich ihre Produkte und Dienstleistungen anbieten, dann freuen wir uns an ihrem unternehmerischen Erfolg. Wenn sie damit viel Geld verdienen, dann gönnen wir ihnen das; denn es ist ja auch ein guter Anreiz, gute Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Aber es gilt natürlich auch: Wenn man in Deutschland gutes Geld verdient, dann muss man auch einen fairen Anteil beisteuern, um unser Gemeinwesen zu finanzieren. Das gilt für alle ehrlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das gilt für alle kleinen und mittelständischen Betriebe, und das, meine Damen und Herren, muss natürlich auch für große multinationale Konzerne gelten.
Wir wissen aber, dass es Unternehmen, die in Deutschland gutes, auch sehr gutes Geld verdienen, heute möglich ist, diese ökonomisch hier entstandenen Gewinne mit Mitteln des internationalen Steuerrechts buchmäßig in andere konzernangehörige Unternehmen zu transferieren, die ihren Sitz in einem anderen Land mit sehr, sehr niedrigen Steuersätzen haben. Das ist eine gängige Praxis. Einige von Ihnen kennen das ja unter dem Stichwort „double Irish with a Dutch sandwich“. Das war vor Kurzem noch eine gängige Steuergestaltung, um Geld, das ökonomisch hier in Deutschland verdient wurde, buchmäßig in andere Länder mit sehr niedrigen Steuersätzen zu verschieben. Diese Steuergestaltung mag legal sein, ist aber natürlich gegenüber den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, die solche Möglichkeiten nicht haben, eine große Ungerechtigkeit.
Genau da setzt die EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen an, die wir heute mit diesem Gesetz umzusetzen beginnen wollen. Der Gesetzentwurf beruht im Wesentlichen auf dem Kernmechanismus der Transparenz. Umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig im Unternehmensregister - damit für jedermann einsehbar - offenlegen, wie viel Gewinn sie in den EU-Ländern und bestimmten Ländern mit sehr niedrigen Steuersätzen erwirtschaften und wie viel Ertragsteuern sie dort jeweils zahlen. Das ist ein Mechanismus, den man „Country-by-Country Reporting on Taxes“ nennt und den es schon in bestimmten Branchen gibt. Wir übertragen dieses Instrument jetzt auf sehr, sehr große Unternehmen.
Weil die Sorge vor zu viel Bürokratie ja häufig berechtigt ist, ist es mir wichtig, zu sagen: Einen solchen Ertragsteuerbericht müssen nur sehr umsatzstarke, sehr große Unternehmen abgeben, das bedeutet, Unternehmen mit Umsätzen von weltweit mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr. Davon gibt es in Deutschland etwa 500. Es geht hier also nicht um die große Breite der Unternehmen, sondern wirklich um die Top-Elite der Großunternehmen. Deshalb ist dieser Entwurf auch bürokratieschonend, meine Damen und Herren.
Durch die neue handelsrechtliche Pflicht zur Veröffentlichung von Ertragsteuerinformationen wird eine informierte, das heißt auch, rationale, faktenbasierte Debatte über die Frage möglich, ob multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne auch dort die Steuern zahlen, wo sie tätig sind. Das ist ja genau das, was wir uns wünschen: eine faktengesättigte rationale Debatte.
Ich will hier auch der Sorge entgegenwirken, das würde - das könnte man meinen - zu einem Wettbewerbsnachteil für europäische Unternehmen führen. Das ist genau nicht der Fall; denn in die neu geschaffene Pflicht werden auch multinationale Unternehmen einbezogen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben. Wenn sie in Deutschland ein mittelgroßes oder großes Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung haben, dann müssen diese auch dafür sorgen, dass die Informationen offengelegt werden. Wir schaffen dadurch also auch ein Level Playing Field zwischen europäischen Unternehmen und den Unternehmen, die außerhalb der EU ansässig sind.
Wichtig ist auch, dass wir bei der Umsetzung der Richtlinie darauf geachtet haben, dass wir so bürokratiearm wie möglich vorgehen. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU in der Weise um, dass wir alle Wahlrechte, die wir nutzen können, auch voll ausschöpfen. Die Unternehmen dürfen beispielsweise bestimmte Informationen zeitweise in ihrem Bericht aussparen, wenn ihnen durch die Veröffentlichung ein starker Nachteil zugefügt würde. Und - das ist, glaube ich, auch eine gute Sache - die Unternehmen dürfen den Bericht so abgeben, wie sie ihn beispielsweise auch ans Finanzamt geben würden. Es muss nicht ein und dieselbe Information in unterschiedlicher Form aufbereitet werden. Das ist eine deutliche Erleichterung; das ist der Koalition sehr wichtig.
Es gibt einen Hinweis, dass der Gesetzentwurf nicht ganz schlecht sein kann: Der Bundesrat, im dem ja auch die große demokratische Oppositionspartei stark vertreten ist, hat zu dem Gesetzentwurf keine Einwände erhoben. Wenn es aus dem Bundesrat keine Einwände gibt, dann ist das ein Hinweis, dass wir hier handwerklich ganz gut gearbeitet haben.
Deshalb freue ich mich auf eine gute Beratung im Deutschen Bundestag.
Herzlichen Dank.