1) Was ist eine Bestandsrecht-Synopse?
Eine Bestandsrecht-Synopse ist eine tabellarische Gegenüberstellung der textlichen Unterschiede in zwischen der aktuell geltenden Fassung einer Norm und den geplanten Änderungen durch ein Gesetzgebungsvorhaben. Sie dient also dazu, die Rechtsänderungen verständlich und übersichtlich im Gesamtkontext darzustellen.
Ein Vergleich von Textpassagen macht aber nur dann Sinn, wenn diese textuell weitestgehend übereinstimmen. Wenn beispielsweise Paragraphen verschoben wurden, müssen Sie die inhaltlich übereinstimmenden Paragraphen miteinander vergleichen, nicht nur die Paragraphen mit der gleichen Nummer. Für eine Bestandsrecht-Synopse bedarf es also einiger Überlegungen und es gibt kein Standardrezept dafür.
2) Welche Software benötige ich, um eine Bestandsrecht-Synopse zu erstellen?
Sie benötigen das Programm „eNorm-Bestandsrecht-Konverter“ in der Version 2.0.3 (oder neuer) und eNorm 4.6 (oder neuer).
Bitte wenden Sie sich an Ihre IT-Abteilung im Hause, damit Sie Ihnen die aktuellen Versionen zur Verfügung stellt. Die aktuellen Versionen zum Download stehen auf der eNorm-Homepage des BMJ unter "Download - Installationspakete" zur Verfügung.
3) Wie wird eine Bestandsrecht-Synopse erzeugt?
Erzeugt wird eine solche Synopse in vier Schritten:
- Mit Hilfe des „eNorm-Bestandsrecht-Konverter“ wird ein aktuell geltendes Gesetz bzw. eine Rechtsverordnung - oder Teile davon - in ein Word-Dokument im eNorm-Format konvertiert. Den Ausgangstext dafür laden Sie zunächst von https://www.gesetze-im-internet.de herunter.
Hilfe-Tutorial zu 1.: Bestandsrecht-Konverter (BRK) - Teil 1: Erstellung einer Synopse.
- Aus diesem eNorm-Dokument erstellen Sie in eNorm mit dem eNorm-Befehl „Arbeitsdokument erstellen“ ein tabellarisches Arbeitsdokument.
- Die durch die Änderungsbefehle beschriebenen Textänderungen müssen jetzt manuell in der rechten Spalte des Arbeitsdokuments eingepflegt werden, einen Automatismus gibt es dafür leider nicht.
- Im Anschluss erzeugen Sie mit dem eNorm-Befehl „Synopsendokument erstellen“ die eigentliche Synopse, in der die Änderungen ausgezeichnet (s. FAQ Allgemeines - Nr. 5) werden.
Hilfe-Tutorial zu 2. bis 4.:Bestandsrecht-Konverter (BRK) - Teil 2: Bearbeitung einer Synopse.
Hinweis:
Der Bestandsrecht-Konverter unterstützt ausschließlich Stammrecht, also keine Änderungsgesetze oder -verordnungen. (Solche werden auf der Webseite www.gesetze-im-internet.de auch nicht zum Download angeboten.)
.
4) Was ist bei der Bearbeitung der Bestandsrecht-Synopse zu beachten?
Damit ein korrektes Synopsendokument erstellt werden kann, dürfen Änderungen ausschließlich im „Arbeitsdokument“ vorgenommen werden.
Während für in eNorm erstellte Normentwürfe stets die wiederholte Durchführung einer Dokumentqualitätsprüfung empfohlen wird, gilt das für die vom Bestandsrecht-Konverter erzeugten Dokumente nicht. Die Durchführung einer DQP ist nicht angeraten, da Formatvorlagen ungewollt zurückgesetzt und automatische Nummerierungen ungewollt verändert werden könnten.
Die korrekte Nummerierung muss daher nach Änderungen oder Hinzufügungen im Arbeitsdokument der Bestandsrecht-Synopse manuell geprüft werden. Die Anzeige der Nummerierung im Strukturbaum gibt Hinweise darauf, welche Stellen möglicherweise nachgebessert werden müssen.
Hinweise:
- Besondere Nummerierungen in Bestandsrecht-Dokumenten werden im Strukturbaum nicht immer angezeigt (z. B. Buchstabenzusätze, Ziffernzusätze oder nicht mehr gebräuchliche Formulierungen von Gliederungsebenen wie „Dritter Abschnitt“).
- Gegebenenfalls müssen Formatvorlagen ebenfalls manuell korrigiert werden, damit eine korrekte Struktur für den anschließenden Vergleich entsteht (wichtig für die Kennzeichnung einer Struktur als „unverändert“). Die Strukturierung der Darstellung im Strukturbaum gibt Hinweise darauf, welche Stellen möglicherweise nachgebessert werden müssen.
- Sollen Textteile aus einer Blockrevision eines bereits bestehenden Änderungsgesetzes
über die Zwischenablage (Kopieren / Einfügen) in das Arbeitsdokument übernommen werden, bitte vorab im Änderungsgesetz für den maßgeblichen Textabschnitt den Revisionsmodus über den Button „Revision ein/aus“ ausschalten, so dass der Text in einer „Nicht-Revisions-Formatvorlage“ vorliegt.
Alternativ kann das Umschalten in eine „Nicht-Revisions-Formatvorlage“ auch im Arbeitsdokument der Bestandsrecht-Synopse auf die oben beschriebene Weise vorgenommen werden
5) Wie gehe ich vor, wenn ich Elemente in eine bestehende Bestandsrecht-Synopse einfügen möchte?
Es gibt unterschiedliche Lösungswege:
Eine Möglichkeit wird in dem Hilfe-Video zum Bestandsrechts-Konverter - Teil 3 gezeigt. Vorteil dieser Variante ist, dass der Konverter die korrekten Formate direkt erzeugt.
Falls Sie die Erweiterung selbst per Hand vornehmen, müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekten Formartvorlagen verwenden. Vergessen Sie dabei auch nicht die Überschrift zu jedem Gesetz, die in den ersten beiden Zeilen zum jeweiligen Gesetz in der rechten und linken Spalte erzeugt werden und in der Formatvorlage "Artikel Bezeichner (manuell)" und "Artikel Bezeichner Überschrift" vorliegen müssen.
Auch für alle weiteren manuell hinzugefügten Zeilen müssen Sie darauf achten, stets die korrekten Formatvorlagen für Gliederungsebenen, Paragraphen, Absätze, Nummerierungsebenen etc., die im Rahmen einer Bestandsrecht-Synopse vorgesehen sind, zu verwenden. Hilfestellung können hierbei die bereits existierenden Formatierungen in dem Arbeitsdokument geben.
Beim Hinzufügen ganzer Gesetze aus einem Bestandsrecht-Arbeitsdokument in ein anderes Bestandsrecht-Arbeitsdokument müssen Sie darauf achten, nicht nur die Norm, sondern auch den Tabellenkopf zu übernehmen, der für die Identifikation als Synopsentabelle notwendig ist:
In der Strukturdarstellung sollte der eingefügte Teil anschließend strukturiert dargestellt werden und keinesfalls als „Sonderelement Tabelle“.
Hinweis:
In jedem Fall müssen Sie bei einer Erweiterung des Arbeitsdokuments die Nummerierungswerte der eingefügten Passage(n), sowie die Nummerierungswerte vor und nach den Einfügungen prüfen und ggf. mittels "Nummerierungswert festlegen" anpassen.
6) Was mache ich, wenn ich den Wortlaut einer zukünftigen Fassung einer Rechtsnorm benötige, die noch nicht auf www.gesetze-im-internet.de veröffentlicht ist?
Hier bleibt Ihnen leider nur die Möglichkeit, die aktuelle Fassung der Rechtsnorm von https://www.gesetze-im-internet.de herunter zu laden. In dem daraus gewonnenen eNorm-Dokument erzeugen Sie ein Arbeitsdokument. In diesem Arbeitsdokument müssen Sie dann in der LINKEN und RECHTEN Spalte die Änderungen der zukünftigen Fassung manuell einarbeiten (den Wortlaut der künftigen Fassung können Sie ggf. in konsolidierter Form direkt in Juris abfragen). In der RECHTEN Spalte tragen Sie dann wie gewohnt den Wortlaut Ihrer geplanten Änderungen ein.
7) Welche Probleme können bei der Weitergabe älterer Bestandsrecht-Dokumente auftreten?
Wird ein Bestandsrecht-Dokument zwischen Ressorts ausgetauscht, bei denen noch ältere Versionen des Bestandsrecht-Konverters bzw. ältere eNorm-Versionen (älter als 4.6) im Einsatz sind, kann dies zu Problemen führen. Dies liegt daran, dass für Synopsen neue Formatvorlagen erlaubt wurden, die in älteren eNorm-Versionen nicht existieren. Das Dokument geht dadurch aber nicht kaputt. Abhilfe schafft hier eine Aktualisierung auf die neueste Software-Version!
Diese Einschränkung betrifft aber nur das Arbeitsdokument, das aus dem vom Bestandsrecht-Konverter erstellten Dokument erzeugt wurde, nicht aber die fertige Synopse. Diese kann ohne Einschränkung weitergegeben werden.
Soll ein Bestandsrecht-Dokument mit aktuellen eNorm-Versionen (ab 4.6) weiterbearbeitet werden, welches mit einer älteren Version des Bestandsrecht-Konverters erstellt wurde, gibt es dauerhaft Einschränkungen bei der Auszeichnung der Änderungen in der Synopse. Ggf. muss ein neues Bestandsrechts-Dokument mit der aktuellen Version des Bestandsrecht-Konverters erstellt und in ein neues Arbeitsdokument überführt werden. Hier können die Änderungen aus dem ursprünglichen Bestandsrechts-Dokument (rechte Spalte) eingepflegt werden.
8) Wie vergleiche Sie Anlagen, wenn diese sich inhaltlich stark unterscheiden?
Der Vergleich von Anhängen in einer Synopse kann schwierig sein, wenn sich der Text oder die Inhaltsreihenfolge in Anhängen weitestgehend geändert hat. In diesen Fällen bringt ein 1:1 Textvergleich keinen Mehrwert, sondern zitieren Sie besser die alte und die neue Variante in der „Begründung“, ohne einen Textvergleich zu erzwingen und heben Sie die geänderten Passagen u.U. manuell hervor.
9) Wie stellen Sie Inhaltsübersichten in der BRK-Synopse dar?
Wenn beispielsweise neue Paragraphen in ein Gesetz eingefügt werden, ist es an sich selbstverständlich, dass dies auch in der Inhaltsübersicht nachvollzogen wird. Bei solch offensichtlichen Änderungen, die für das inhaltliche Verständnis keinen Mehrwert liefern, können Sie sich auch darauf beschränken, diese Änderungen am Ende einer Synopse unter „Begründung“ zu nennen, indem Sie Ihre Änderungsanweisung aus dem Änderungsgesetz zitieren.
10) Wie können sehr umfangreiche Änderungen mehrerer Gesetze übersichtlich in der BRK-Syopse dargestellt werden?
Bei sehr umfangreichen Änderungsgesetzen kann es sich empfehlen, nicht sofort alle Gesetze, die geändert werden, in einem großen Dokument zusammenzufassen, sondern zuerst Einzeldokumente für jedes Gesetz zu erstellen und erst am Ende jede Synopsentabelle zu einem Gesamt-Dokument zusammenzufügen. Dies geht sehr einfach mittels Copy und Paste.
Neben einer besseren Übersichtlichkeit hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass Fehler schneller erkannt werden und sich die Arbeit mit Word performanter gestaltet.
11) Welche Probleme können bei der Weitergabe älterer Bestandsrecht-Dokumente auftreten?
Bei umfangreichen Tabellen überlegen Sie bitte vorab, wie Sie Änderungen übersichtlich kenntlich machen und den Gesamtkontext der Änderung darstellen können. Hier kann z. B. eine farbliche Herausarbeitung der Unterschiede innerhalb einer Tabelle einfacher und übersichtlicher sein. Ebenfalls ist der Dokumentenvergleich von zwei Dokumenten mit der entsprechenden in Word-Funktion in Betracht zu ziehen.
12) Wird die XML-Datei nach der Konvertierung noch benötigt?
Wenn Sie zur Erstellung der BRK-Synopse die erforderliche XML-Datei heruntergeladen haben, bewahren Sie diese erst einmal auf für eine eventuelle spätere erneute Verwendung. Im Falle eines Programmfehlers ist diese XML auch für den Support sehr hilfreich.
13) Welche Erleichterungen sind bei der Konsolidierung der rechten Spalte im Arbeitsdokument denkbar?
Normalerweise müssen Sie Ihre Änderungsanweisungen von Hand in der rechten Spalte des Arbeitsdokuments umsetzen. Falls Sie jedoch bereits bei der Erstellung Ihres Änderungsgesetzes als Hilfestellung für die Formulierung der Änderungsbefehle eine ausformulierte Zielfassung der neunen Normen erstellt haben, können Sie einfach diese Fassung in die rechte Spalte des Arbeitsdokuments übertragen, anstatt den Text erneut zu konsolidieren.
14) Wie gehen Sie vor, wenn ein Artikel eines Stammgesetzes eingefügt werden soll?
Enthält ein Artikel ein eingebettetes Stammgesetz, ist für diesen Artikel keine Synopse anzufertigen. Hier genügt es vollkommen, am Ende des Arbeitsdokuments bzw. Synopsendokuments einen Hinweis anzubringen, in dem auf das neue Stammgesetz im Mantelgesetz verwiesen wird.